Berufskraftfahrer­weiterbildung gemäß BkrFQG

Kraftfahrer im Güterverkehr, die ihren Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben haben, sind verpflichtet, ihre Weiterbildung bis spätestens zum 10.09.2014 abgeschlossen zu haben.
Für Kraftfahrer im Personenverkehr beginnt die Weiterbildungspflicht bereits ein Jahr früher. Wer seinen Führerschein vor dem 10.09.2008 erworben hat, muss seine Weiterbildung bis zum 10.09.2013 abgeschlossen haben.
Für beide Berufsgruppen gilt, dass die Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren wiederholt werden muss.

Abschluss der Weiterbildung durch Ausnahme nach § 5 BKrFQG

Abweichend kann die Weiterbildung zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt durchgeführt werden, der mit dem Ende der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis übereinstimmt, soweit der Zeitpunkt vor dem 10.09.2015 für den Busfahrer und dem 10.09.2016 für den Lkw-Fahrer liegt.

Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Zeitstunden, die im Block, also innerhalb einer Woche oder als fünf einzelne Module von jeweils 7 Zeitstunden über die fünf Jahre verteilt, belegt werden können. Bei der Belegung der Module kann zeitlich variiert werden, eine Reihenfolge ist ebenso wenig vorgeschrieben wie die Wahl des Weiterbildungsanbieters. Wichtig ist lediglich, dass Sie alle Module innerhalb von 5 Jahren absolviert haben. Dokumentiert wird dies mit dem Fahrerqualifizierungsnachweis.

Inhalte der Weiterbildung für Busfahrer

Module für Kraftfahrer im Personenverkehr (3. Welle)

  1. Eco-Training & Assistenzsysteme
  2. Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
  3. Gefahrenwahrnehmung
  4. Schadensprävention
  5. Sicherheit für Ladung & Fahrgast

Inhalte der Weiterbildung für Lkw-Fahrer

Module für Kraftfahrer im Güterverkehr (3. Welle)

  1. Eco-Training & Assistenzsysteme
  2. Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
  3. Gefahrenwahrnehmung
  4. Schadensprävention
  5. Sicherheit für Ladung & Fahrgast

Lehrgangstermine

Termine für die Berufskraftfahrerweiterbildung:

  • Modul 1 Eco-Training & Assistenzsysteme
  • Kenntnisbereiche 1 / 1.1 1.2 1.3
  • 16. November 2024
  • 11. Januar 2025
  • 15. Februar 2025
  • Modul 2 Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
  • Kenntnisbereiche 2 / 2.1 2.2 2.3
  • 23. November 2024
  • 25. Januar 2025
  • 22. Februar 2025
  • Modul 3 Gefahrenwahrnehmung
  • Kenntnisbereiche 1/3 / 1.2 1.5 1.6 3.1 3.4 3.5
  • 30. November 2024
  • 18. Januar 2025
  • 08. März 2025
  • Modul 4 Schadensprävention
  • Kenntnisbereiche 1/2/3 / 1.4 1.5 2.2 3.1 3.2 3.3 3.6 3.7 3.8
  • 07. Dezember 2024
  • 01. Februar 2025
  • 15. März 2025
  • Modul 5 Sicherheit für Ladung und Fahrgast
  • Kenntnisbereiche 1 / 1.4 1.5 1.6
  • 09. November 2024
  • 14. Dezember 2024
  • 08. Februar 2025
  • 22. März 2025

Die Weiterbildungen finden jeweils in der Zeit von 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr in unserer Fahrschule statt, Getränke, Frühstück und Mittagessen sind enthalten.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne unter
Tel. 06436 7815 oder info@fahrschule-geis.de

Aus- und Weiterbildung

Als kompetenter Partner für Aus- und Weiterbildung bieten wir eine Reihe von Qualifikationsmaßnahmen an. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Broschüre.
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