Zertifizierte Bildungsmaßnahmen

Als kompetenter Partner für Aus- und Weiterbildung bieten wir zertifizierte Bildungsmaßnahmen an. Einzelheiten entnehmen Sie unserer Broschüre.

Zur Broschüre

Anerkannter Träger der Arbeitsförderung

Unsere Fahrschule wurde erstmals im Oktober 2007 erfolgreich zertifiziert nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Ein aktuelles Zertifikat liegt vor.

Zum Zertifikat

Wir können diverse Maßnahmen anbieten. Bildungsgutscheininhaber der Agentur für Arbeit finden bei uns die richtige Maßnahme. Bei Fragen können Sie uns gerne anrufen unter Tel.: 06436 7815.

Was ist AZAV?
Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ersetzt die AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) als Verordnung. Inhalt der Verordnung ist die Festlegung der Voraussetzungen und des Verfahrens zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialbesetzbuch.

 

Förderung durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität

Für Firmen gibt es Fördermöglichkeiten durch das Bundesanstalt für Logistik und Mobilität (BALM) . Alles was Sie als Firma dazu wissen müssen, finden Sie auf der Homepage des BALM. Für Informationen stehen wir ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Durch das Qualifizierungschancengesetz können zahlreiche Weiterbildungen gefördert werden, die Mitarbeiter mitaktuellem Wissen versorgen und sie fit für die Arbeitswelt von morgen machen. Durch Übernahme von Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitslohn unterstützt der Staat Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei, dendigitalen Wandel mitzugehen und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Noch mehr Chancen seit April 2024: Zum 1. April 2024 ist eine Neuregelung des Qualifizierungschancengesetzes in Kraftgetreten. Sie erleichtert den Zugang und verbessert die Leistungen. Unteranderem erhalten kleine Unternehmen (mit weniger als 50 Beschäftigte) jetzt 100% Lohnkostenerstattung und es gelten feste Förderhöhen (ohne Ermessensausübung). Die Neuregelung basiert auf dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ (sogenanntes Weiterbildungsgesetz).

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.