(außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
18 Jahre
Klasse B
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
in Kombination
- mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
in Kombination
- mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
18 Jahre
Klasse C1
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
(außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
21 bzw. 18 Jahre
Klasse B
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
21 bzw. 18 Jahre
Klasse C
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt