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Ausbildung zum Fahrlehrer

Mit Genehmigung des Regierungspräsidiums in Gießen vom 08. März 2000 sind wir berechtigt, Fahrlehreranwärter gemäß §35 Fahrlehrergesetz (FahrlG) auszubilden. Unser Fahrschulteam umfasst vier Ausbildungsfahrlehrer. Inzwischen haben wir schon einige Fahrlehreranwärter erfolgreich ausgebildet, die ihre Ausbildung mit der Prüfung vor den Prüfungsausschüssen der Regierungspräsidien Darmstadt, Koblenz, Kassel und Gießen abgeschlossen haben. Nähere Informationen über eine Ausbildung in unserer Ausbildungsfahrschule erhalten Sie per Telefon unter 06436 7815 oder Sie senden uns eine E-Mail an info@fahrschule-geis.de.

Um Fahrlehrer zu werden, benötigt man eine Fahrlehrerlaubnis.


Voraussetzungen um Fahrlehrer der Klasse BE zu werden:

  • Mindestalter von 21 Jahren (bei Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis)
  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (z. B. Fachhochschulreife, Abitur, Unteroffiziersprüfung)
  • Fahrerlaubnisklassen BE
  • geistige, körperliche und charakterliche Eignung
  • ausreichende Fahrpraxis auf Kfz der Klasse B
  • 8-monatiger Vollzeitlehrgang an einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte inklusive Einführungspraktikum und Praktikum im 5. Monat (in einer Ausbildungsfahrschule)
  • 4-monatiges Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule inklusive zwei pädagogischen Tagen und einer Pädagogikwoche an der Fahrlehrerausbildungsstätte
  • mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung
  • fahrpraktische Prüfung
  • theoretische und praktische Lehrprobe