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Förderung durch die Bundesanstalt für Güterverkehr

Für Firmen gibt es Fördermöglichkeiten durch die Bundesanstalt für Güterverkehr (BAG). 
Alles was Sie als Firma dazu wissen müssen, finden Sie auf der Homepage der BAG. 
Für Informationen stehen wir ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit fördert die Weiterbildung von Beschäftigten durch das Sonderprogramm "WeGebAU". Dieses Programm hilft Unternehmen, ihre Fachkräfte zu sichern und trotzdem flexibel zu sein. Dazu informiert die Agentur für Arbeit wie folgt:

"Das Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit zur 'Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen', kurz 'WeGebAU', hat einen präventiven Charakter. Es fördert die Weiterbildung Beschäftigter, um qualifikationsbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Hiervon profitieren nicht nur die Arbeiternehmer/-innen, die ihre Beschäftigungsfähigkeit durch Weiterentwicklung ihrer Kenntnisse und Fertigkeiten sichern, sondern auch das Unternehmen selbst. Durch die Weiterbildung ihrer Beschäftigten ersparen sich Betriebe beispielsweise den zeit- und kostenintensiven Austausch von Arbeitskräften, der sich insbesondere für Fachkräfte zunehmend schwieriger gestaltet.

Wenn Sie als Unternehmen einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter ab 45 Jahren eine Weiterbildung ermöglichen, so kann die Agentur für Arbeit die außerhalb des Betriebes anfallenden Weiterbildungskosten übernehmen. Die Förderung ist für kleine und mittlere Betriebe mit einer Größe von bis zu 250 Beschäftigten möglich.

Zum 01.04.2012 entfällt die Altersgrenze. Das bedeutet, dass auch qualifizierte Beschäftigte unter 45 Jahren in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert werden können. Die Agentur für Arbeit kann in diesen Fällen bis zu 50 % der Weiterbildungskosten übernehmen.

Wenn Sie Menschen beschäftigen, die über keinen anerkannten Berufsabschluss verfügen, gibt es folgende Förderung: Für Geringqualifizierte, die durch Weiterbildung einen Berufsabschluss oder eine Teilqualifizierung erreichen, kann von der Arbeitsagentur ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt und zu den Weiterbildungskosten gezahlt werden. Hier gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich des Alters oder der Betriebsgröße."

Hinweis: Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit 100% der Lehrgangskosten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.