Klasse T

- Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
- 16 Jahre für bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h
- 18 Jahre für bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 40 bis 60 km/h
keine
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Klasse L

- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
- 16 Jahre
keine
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt