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Klasse B

(außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

18 Jahre bzw. 17 Jahre (begleitetes Fahren)

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Klasse B Automatik

(außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • mit Automatikgetriebe
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

18 Jahre bzw. 17 Jahre (begleitetes Fahren)

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

18 Jahre bzw. 17 Jahre (begleitetes Fahren)

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Klasse B96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B

18 Jahre bzw. 17 Jahre (begleitetes Fahren)

  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Der Weg zum Führerschein

Nach erfolgter Anmeldung in der Fahrschule brauchen Sie noch folgende Unterlagen:

  • Ein Lichtbild
  • Sehtest - Dieser wird von jedem Optiker durchgeführt. Vergessen Sie dazu nicht Ihren Personalausweis!
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kursus. Der Lehrgang wird in unserer Fahrschule in regelmäßigen Abständen durchgeführt.
  • Antrag - Diesen bekommen Sie von uns ausgefüllt. Sie müssen ihn beim Einwohnermeldeamt abstempeln lassen und ihn anschließend mit Lichtbild, Sehtest und der Erste-Hilfe-Bescheinigung (Kopie) persönlich bei der jeweiligen Führerscheinstelle abgeben.

Die Führerscheinausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil (Klasse L nur Theorie) mit jeweils anschließender Prüfung. Es müssen in Theorie und Praxis Pflichtstunden absolviert werden. Einzelheiten können dieser Übersicht entnommen werden.

Führerschein mit 17

Durch das "Begleitete Fahren ab 17", oft auch als "Führerschein mit 17" bezeichnet, haben Fahranfänger die Möglichkeit, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu erlangen, bevor sie alleine fahren dürfen. Ziel ist es, die Unfallbelastung der jungen Fahrer zu reduzieren.

Die Begleitperson des Fahranfängers

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein,
  • muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, schweizer, EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sein,
  • muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen,
  • muss die 0,5-Promille-Regelung beachten und darf nicht unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Substanzen stehen,
  • darf zum Zeitpunkt der Antragstellung des Führerscheinantrages nicht mit mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.